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Roßdeutscher Elektrotechnik, Dorfstraße 20, D- 06188 HALLE-PEIßEN, OT STICHELSDORF
TEL: 0345 / 68 65 67 0 FUNK: 0171 / 4 98 39 61 FAX: 0345 / 68 65 67 1 EMAIL: rossdeutscher-elektrotechnik@gmx.de AGB |
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(Allgemeine Geschäftsbedingungen)1. Liefer- und Zahlungsbedingungen 1.1 Für Verkäufe an Unternehmer Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Fa.Roßdeutscher Elektrotechnik nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.1.1 Angebotsbedingungen Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sind für uns nur bei unverzüglicher Annahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 8 Tagen ab Datum des Angebots von unseren Angebotspreisen befreit. 1.1.2 Preisvorbehalt Tritt während der Zeit der Auftragsausführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen. 1.1.3 Zustandekommen eines Vertrags Die Bestellung des Kunden stellt ein wirksames Angebot dar. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Verkäufers bzw. Lieferung zustande. Die Möglichkeit zum Vertragsabschluss besteht nur in deutscher Sprache. 1.1.4 Zahlungsbedingungen Zahlung hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in EUR zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich vereinbart. Beträge für Einzelaufträge bis zu 51,00 EUR sind bei Lieferung netto zahlbar. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung können 8% Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik ist berechtigt, Vorauszahlungen der gesamten Auftragssumme zu verlangen oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit unseres Kunden erhalten. Bei Zahlungsverzug oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Kunden kann die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beiträge verlangen und an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen sowie die weitere Ausführung ablehnen. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik ist berechtigt, die bis zur Ablehnung entstandenen Kosten zu berechnen. 1.1.5 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Halle (Saale). Andere vom Besteller vorgeschriebene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. 1.1.6 Eigentumsvorbehalt An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik das Eigentum bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Forderungen aus der eventuellen Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik zur Sicherung ihrer Forderungen abgetreten. Sie bindet den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu erbringenden Leistung. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung ist sie somit berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und daraufhin die Ware zurückzunehmen. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. 1.1.7 Lieferungen erfolgen ab Halle (Saale) auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für den Lieferumfang gilt schriftliche Auftragsbestätigung. Offensichtliche Irrtümer, die der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik bei Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrags. 1.1.8 Lieferzeitangaben werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und auch nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist vereinbart und unsererseits nicht eingehalten, so steht dem Käufer Rücktritt vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm vorher zu stellende angemessene Nachfrist, von uns nicht eingehalten wird. In keinem Fall kann jedoch Schadensersatz beansprucht, Deckungskauf auf unsere Kosten vorgenommen oder Folgeschäden geltend gemacht werden. Bei Ware mit Ersatzmöglichkeit sind wir zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenem Preis berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. Rücksendung der Ware ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig. Treten Umstände ein, die wir nicht zu vertreten haben, so steht uns frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder den Auftrag ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muss unsererseits nicht nachgewiesen werden. Ist die Lieferung uns nicht zumutbar oder nur unter Verlust möglich, ist hierin ein von uns nicht zu vertretender Umstand zu sehen. 1.1.9 Abnahme und Abnahmeverzug Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Anderweitige Verfügung ist bei Vorliegen eines Handelskaufs die Hinterlegung, ist der Kunde Nichtkaufmann kann die Sache öffentlich versteigert und der Erlös hinterlegt werden. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist. 1.1.10 Mängelhaftung Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden. Mängelrügen sind nur von 6 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Sie werden nur dann anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Menge den beanstandeten Fehler aufweisen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik hat das Recht zur Nachbesserung und Ersatzlieferung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller lediglich Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz beanspruchen. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik kann den Minderungsanspruch durch Ersatzlieferung abwehren. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden. Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Kommt der Besteller mit seiner Verpflichtung in Verzug, so erlischt die Haftung der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Sofern unsere Lieferwerke Gewährleistungsansprüche gewähren, ist die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik berechtigt, Gewährleistungsansprüche an den Kunden abzutreten. Schadensersatz- und Gewährleistungsforderungen an die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik sind dann ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere weitergehende Ansprüche auf Grund von erkennbaren oder verborgenen Sachmängeln oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder Ersatz von Schaden irgendwelcher Art, und zwar insbesondere auch solche, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Natürlicher Verschleiß, Beschädigung durch unsachgemäße Schmiermittel etc. sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Darüber hinaus gilt bei Nutzung von Produkten aus dem Bereich Unterhaltungselektronik: Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch schlechte Empfangsqualität, durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, durch ausgelaufene Batterien, Mängel wie z.B. durch verschmutzte Magnetköpfe, Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln. Werden Veränderungen oder Reparaturen von nicht durch uns ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingefügt, so erlöschen alle eventuellen Ansprüche gegen die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik. Grundsätzlich übernimmt die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik keinerlei Haftung für Schadensersatz, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet. Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler nicht gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln. Etwaige Softwaremängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Hardware-Kauf und umgekehrt. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, ist jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. 1.1.11 Beanstandungen jeglicher Art sind vorzubringen bei der Firma Roßdeutscher Elektrotechnik, Dorfstraße 20, 06188 Peißen, OT Stichelsdorf, Bundesrepublik Deutschland; Tel.: 0345/6865670; Fax: 0345/6865671; E-Mail: rossdeutscher-elektrotechnik@gmx.de. Vertretungsberechtigt ist Dipl.-Elektroingenieur Andreas Roßdeutscher. 1.1.12 Versicherungen Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern. 1.1.13 Nebenabreden Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen. Rechte des Bestellers aus den mit uns getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere, Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik schriftlich bestätigt werden. 1.1.14 Lieferung an Wiederverkäufer erfolgt unter folgenden zusätzlichen Bedingungen: Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB, wobei die Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Lieferfirma bleibt. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware - gleich, in welchem Zustand - tritt er hiermit schon jetzt zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, bezüglich der Abtretung die erforderlichen Auskünfte über Drittkäufer zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Wiederverkäufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt; die Einziehungsbefugnis für die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik bleibt von der Einziehungsermächtigung des Wiederverkäufers unberührt. Die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Wiederverkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen der Lieferfirma in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist verpflichtet, die geleistete Ware gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Gefahren zu versichern und der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik auf Verlangen den Versicherungsabschluss nachzuweisen. Der Wiederverkäufer hat die von ihm mit Rücksicht auf die Abtretung für die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik eingezogenen Beträge sofort abzuführen, soweit die Forderungen fällig sind. Auch sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen diese Beträge der Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik zu und sind gesondert aufzubewahren. Bei Zahlungseinstellung ist eine Veräußerung vorhandener Ware unzulässig. Die Ware ist vielmehr sofort zurückzugeben. Erfolgt dennoch eine Weiterveräußerung, so ist entsprechend den obigen Bedingungen unbeschadet aller weiteren Rechte zu verfahren. Die Belieferung erfolgt ausschließlich für den Wiederverkauf an Endverbraucher. Der nochmalige Weiterverkauf an Wiederverkäufer aller Art, gleichgültig ob es sich um Fachhändler, Vermittler, Agenten oder sonstige Wiederverkäufer handelt, ist ausgeschlossen. Sollten durch eine Zuwiderhandlung oder Umgehung dieser Vertriebsbindung Maßnahmen zum Schutz des Fachhandels erforderlich werden, die dem Zwecke dienen, den von uns vorgezeichneten Vertriebsweg einzuhalten, sind wir berechtigt, die Erstattung entstandener Aufwendungen von dem Zuwiderhandelnden zu verlangen. 1.2. Für Verkäufe an Verbraucher Auf Grund der Paragraphen 305 – 310 BGB gelten die unter 1.1. aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen für Verkäufe an Verbraucher nur insoweit, als nicht nachfolgend besondere Bedingungen aufgestellt werden. 1.2.1 Preisvorbehalt Tritt innerhalb von vier Monaten nach Auftragserteilung eine Änderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge einer Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu machen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall auf Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund. Tritt eine Kostenerhöhung der Vorbezeichneten Art nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluß ein, so ist der Verkäufer berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen. 1.2.2 Zahlungsbedingungen Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung können 5% Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden. 1.2.3 Mängelhaftung Mängelrügen sind nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Dabei gilt, dass bei einem Sachmangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigt, vermutet wird, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Mangel erst nach Ablauf von 6 Monaten, ist dementsprechend davon auszugehen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war. Will der Kunde zwischen dem 7. und 24. Monat der Gewährleistungsfrist einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, muss er nachweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand. Mängelrügen werden nur dann anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Menge den beanstandeten Fehler aufweisen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer grundsätzlich nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. Bei Vorliegen von Sachmängeln stehen dem Käufer Rückgängigmachung des Vertrages bzw. Herabsetzung der Vergütung erst zu, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen sind. In diesem Falle sind Ansprüche auf Ersatz des mittelbaren oder unmittelbaren Schadens des Käufers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen sind und es sich um einen Vermögensschaden handelt. Mängelrügen entbinden nicht von der vereinbarten Zahlung, jedoch ist der Käufer berechtigt, den Teil des Kaufpreises zurückzuhalten, der dem Betrag entspricht, der zur Beseitigung des Mangels aufgewendet werden muss. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Sofern unsere Lieferwerke Gewährleistungsansprüche gewähren, ist die Fa. Roßdeutscher Elektrotechnik berechtigt, den Kunden an den Lieferanten zu verweisen, wenn Ansprüche gegen uns nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften, jedoch für sog. Mangelfolgeschaden nur dann, wenn die Zusicherung gerade deshalb gegeben wurde, um den Käufer gegen derartige mittelbare Schäden abzusichern. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs, ungeeigneter Schmiermittel etc. sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Werden Veränderungen oder Reparaturen von nicht durch uns autorisierten Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingeführt, so erlöschen alle eventuellen Ansprüche gegen die Firma 2. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, hat er das Recht, seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Widerruf sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist. Bei auf Wunsch des Käufers veränderten oder besonders angefertigten Waren, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software (sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind) besteht ein Widerrufsrecht nicht. 3. Leistungs- und Reparaturbedingungen 3.1 Allgemeines Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382 und DIN 18 384 als "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C). Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. 3.2 Termine Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. 3.3 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt; c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde; d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind. 3.4 Vergütung eines Kostenvoranschlags Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. 3.5 Gewährleistung für Reparaturen und Haftung Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 24 Monate. Für Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers soll der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen. Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer 1.6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt und nur ein Vermögensschaden vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend. Gewährleistung und Haftung bei Bauleistungen: Die Gewährleistung und Haftung sich ausschließlich nach § 13 VOB/B. 3.6. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten. 3.7 Eigentumsvorbehalt Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügter Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer vom Kunden nach Setzung einer angemessenen Frist den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe 4.1 Preise und Zahlungsbedingungen Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen, ec-Scheck ("eurocheque-System") und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, erstere nur gegen Vorlage einer gültigen ec-Scheckkarte ("eurocheque-System") und letztere nur nach besonderer Vereinbarung. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem Werkunternehmer bzw. Verkäufer die Geldschuld mit 8% (Unternehmer) bzw. 5% (Verbraucher) über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmass und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr.5 VOB/B. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten. 4.2 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Halle (Saale). Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 5. Versandbedingungen 5.1 Vertragsschluss Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen und Irrtümer behalten wir uns vor. 5.2 Auftragsbestätigung Kundendaten werden von uns elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Sie sind jedoch dem Kunden nicht zugänglich. 5.3 Lieferzeit Die Ware wird von uns so schnell wie möglich an Sie versendet oder ausgeliefert. 5.4 Lieferung
Der
Versand der Ware erfolgt per Nachnahme auf den üblichen Verkehrswegen. Behörden,
Institute, Schulen usw. werden per Rechnung beliefert. 5.5 Rücksendungen Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Versandkosten werden nur erstattet, wenn der Bestellwert 40€ übersteigt, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Ihre Rücksendung wird zügig bearbeitet. Für reklamierte Ware, die trotz eingehender Tests keine Fehler aufweist, berechnen wir eine Testpauschale. |
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